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Ab wann kann ich mich versichern und wie geht das?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber im Laufe eines Jahres wechseln, können Sie sich sofort ab Beginn des neuen Arbeitsvertrages bei einer PKV versichern, auch wenn die Versicherungspflichtgrenze erst beim neuen Arbeitgeber überschritten wird.

Wechseln Sie den Arbeitgeber nicht und Ihr Einkommen steigt im laufenden Jahr über die Versicherungspflichtgrenze, können Sie frühestens zum 1.1. des darauf folgenden Jahres in die PKV wechseln.

Erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen für einen Wechsel, muss zwischen dem Kündigungszeitpunkt für die "Gesetzliche" und dem Beginn der privaten KV ein Zeitraum von zwei vollen Monaten liegen. Beispiel: Sie kündigen am 25.04. Frühester Beginn in der PKV wäre dann der 01.07.

Diese Kündigung sollten Sie jedoch erst dann aussprechen, wenn Ihnen die schriftliche Annahmezusage der PKV vorliegt!! Daher ist es wichtig, einen entsprechenden Antrag möglichst frühzeitig bei der PKV zu stellen. Aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren kann diese Sie ablehnen.

Und dann stehen Sie ganz ohne Versicherung da....? Nein, nicht ganz. Durch die bestehende Pflicht zur Versicherung ist die Kündigung bei einer "Gesetzlichen" unwirksam. Es bliebe also alles, wie es war.

Eine PKV muss einer Kündigungsrücknahme nicht zustimmen! Dann müssten Sie in den neuen Basistarif, der teuer ist und auch nur gesetzliche Leistungen bietet.

Ändert sich Ihr Status (z.B. Wechsel als Angestellter in die Selbständigkeit), ist eine Kündigung nicht notwendig, da Sie durch die Abmeldung durch Ihren Arbeitgeber nichts weiter unternehmen müssen.

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