Die Befürworter der
Bürgerversicherung behaupten:
(1) Bürgerversicherung heißt mehr Gerechtigkeit, weil alle in
die gesetzlichen Kassen einzahlen müssen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es soziale Preise für die
Gesundheitsleistung, z. B. beim Arztbesuch. Es ist nicht gerecht, wenn gut
verdienende Bevölkerungskreise, die selber Vorsorge für den Krankheitsfall
treffen können, auch in den Genuss dieser sozialen Preise kommen sollen.
Im Übrigen werden auch in der Bürgerversicherung Angehörige ohne eigenes
Einkommen weiterhin beitragsfrei versichert sein. Dadurch werden
Doppelverdiener-Haushalte stärker belastet als Einverdiener-Haushalte mit
gleichem oder sogar höherem Haushaltseinkommen. Gerecht ist das nicht.
(2) Die Bürgerversicherung ist generationengerecht, demographieresistent
und zukunftssicher.
Falsch. Heute sind rund 21% der Bevölkerung 65 Jahre und älter.
Schon bald wird jeder dritte Bürger älter als 65 Jahre sein. An den
Problemen, die sich aus dieser demographischen Entwicklung ergeben, wird
auch die Pflichtmitgliedschaft von Angestellten, Beamten und Selbständigen
nichts ändern. Die jährlich von Rentnern in Anspruch genommenen
Versicherungsleistungen sind ca. 33 Mrd. Euro höher als die von ihnen
gezahlten Beiträge. Ein auch in den nächsten Jahren stark steigendes
Defizit.
Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung sind durch die
Bürgerversicherung nicht gewährleistet, da hier nicht kapitalgedeckt,
sondern umlagefinanziert gearbeitet wird.
(3) Bürgerversicherung heißt Gesundung der Kassen.
Richtig. Mathematisch gesehen bringen mehr Einzahler mehr Einnahmen,
aber auch mehr Ausgaben.
Unter betriebs- wie volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die
Einbeziehung der Gesamtbevölkerung in die gesetzlichen Krankenkassen
falsch. Denn:
1. Sie ändert nichts an den generellen Strukturproblemen und
Unwirtschaftlichkeiten des Gesundheitswesens und deren defizitären Folgen.
2. Sie ändert nichts an den überproportional hohen Leistungsaufwendungen
für ältere Menschen bei weiter sinkenden Einnahmen durch immer weniger
junge Beitragszahler und nichts an der Belastung von Folgegenerationen.
(4) Die Bürgerversicherung ist solidarisch.
Jein. In der Politik wird das Wort "solidarisch" in jüngerer
Zeit meist im Zusammenhang mit der Beitragsberechnung verwendet. Wenn
solidarisch heißt, dass jeder denselben Prozentsatz von seinem Einkommen
einzahlen muss, ist die Aussage richtig. Oder doch nicht? Wie aus der
Einkommenssteuer bekannt ist, haben Selbständige hier andere
Gestaltungsspielräume als Arbeitnehmer. Die gesetzliche
Krankenversicherung ist eine Arbeitnehmerversicherung. Für die
Beitragsberechnung der Selbständigen ist sie nicht ausgerichtet.
Solidarität ist außerdem auch eine Frage des Ausgleichs zwischen den
Generationen (s. oben).
(5) Die Bürgerversicherung macht Gesundheitsstandard wieder bezahlbar.
Richtig. Für den ersten Augenblick jedenfalls, da die
gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig über Mehreinnahmen verfügt. Ob
dies Spielraum für die Stabilisierung des Gesundheitsstandards wie auch
die Senkung von Beiträgen lässt, ist sehr zweifelhaft, denn mehr
Versicherte bedeuten automatisch auch mehr Leistungsempfänger.
Sollte die Beitragsbemessungsgrenze außerdem – wie von vielen gewollt –
von heute 3.450 Euro auf 5.100 Euro angehoben werden, würde dies
Beitragserhöhungen um bis zu 48% nach sich ziehen. Dies wäre Gift für
unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, weil wachstumsintensive
Bereiche mit vielen höher bezahlten Arbeitnehmern im internationalen
Wettbewerb extrem benachteiligt würden (vgl. 8).
(6) Die Bürgerversicherung ist gerechter als das bestehende duale System.
Falsch. Das duale System (das Nebeneinander von gesetzlicher und
privater Krankenversicherung) ist ein Garant für Solidarität und ein
wichtiges Regulativ gegen die Ausgabendynamik und zur Bewahrung der
Leistungsqualität im Gesundheitswesen. Und: Ohne Wettbewerb wird aus einer
sozialen Marktwirtschaft eine Planwirtschaft. Am Ende steht ein
verstaatlichtes Gesundheitswesen.
(7) Die Bürgerversicherung schafft die Zweiklassenmedizin ab.
Falsch. Staatsnahe Gesundheitssysteme wie beispielsweise in
England zeigen: Der Staat bestimmt je nach Finanzlage, welche
Gesundheitsleistungen er übernimmt und welche nicht. Finanziell besser
gestellte Bürger umgehen die staatliche Leistungszuteilung und lange
Wartelisten (auch für lebensnotwendige Behandlungen), indem sie
Privatärzte und Privatkliniken konsultieren.
Die PKV hat sich stets gegen die Zweiklassenmedizin ausgesprochen und
auf den Aufbau eines eigenen Systems von Privatärzten und Krankenhäusern
verzichtet. Stattdessen finanziert der private Sektor den
Ausstattungsstandard von Arztpraxen und Krankenhäusern mit jährlich 5 Mrd.
Euro zusätzlich dadurch, dass z. B. für die Behandlung beim Arzt für einen
Privatpatienten bis zu dreimal so viel gezahlt wird wie für die Behandlung
eines gesetzlich Versicherten.
(8) Die Bürgerversicherung entlastet Arbeitgeber und schafft neue
Arbeitsplätze.
Falsch. Arbeitgeber werden nicht entlastet. An dem
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ändert sich wenig. Steigende
Gesundheitskosten führen wie heute zwangsläufig zu steigenden
Beitragssätzen und damit zu steigenden Lohnnebenkosten.
Falsch. Neue Arbeitsplätze werden durch die Bürgerversicherung
nicht geschaffen, denn lohnintensive Branchen werden wegen ihres hohen
Arbeitgeberanteils und der Anhebung des beitragspflichtigen Einkommens auf
5.100 Euro noch mehr als bisher belastet. Arbeitnehmer in dieser
Gehaltsklasse müssen für jeden Euro, den sie verdienen, bis zu 70 % an
Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Laut einer Studie der Rürup-Kommission bedeutet das: „... erhebliche
negative Anreizwirkungen, die negative Beschäftigungswirkungen erzeugen
dürften.“ Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird weiter geschwächt.
(9) Die Bürgerversicherung ist keine versteckte Einkommenssteuer.
Falsch. Die Bürgerversicherung wird über einen Aufschlag auf die
Einkommenssteuer finanziert und ist damit eine steuerähnliche
Finanzierung. Der Beitragseinzug wird dann in weiten Teilen über die
Finanzämter laufen müssen. Die Bürgerversicherung unterscheidet sich somit
also nicht von einem steuerfinanzierten Gesundheitssystem.
(10) Die Bürgerversicherung ist eine Wettbewerbsversicherung und keine
staatliche Einheitsversicherung.
Falsch. Da der Beitragseinzug über die Finanzämter, also den
Staat, erfolgt, ist die Bürgerversicherung per Definition Staatsmedizin.
Außerdem müssen alle Kassen per Gesetz die gleichen Leistungen anbieten.
Leistungsdifferenzierungen sind ausgeschlossen.
Soweit die gesetzlichen Kassen über unterschiedliche Risikostrukturen
ihrer Versicherten verfügen, erfolgt ein sog. Risikostrukturausgleich. Im
Ergebnis bedeutet das, dass alle Kassen für die per Gesetz
vereinheitlichten Leistungen auch den gleichen Beitragssatz erheben.
Die Bürgerversicherung ist folglich eine Einheitsversicherung und lässt
weder Wettbewerb noch Wahlfreiheit zu.
(11) Durch die Bürgerversicherung wird die Staatsquote sinken.
Falsch. Die Staatsquote* wird steigen, da die Bürgerversicherung
noch kostenintensiver sein wird als die derzeitigen gesetzlichen
Krankenkassen. Da alle Einnahmen wie eine Steuer erhoben werden, steht am
Ende eine höhere Staatsquote als heute.
Der Einfluss des Staates auf die Marktwirtschaft wird weiter zunehmen.