gerland-net, einfach gut!

Bürgerversicherung? einfach gut, gerland-net!


Home
Krankenversicherung
Zusatz-KV
Kassensätze
Reiseversicherung
Rechenbeispiele KV
Links
Impressum
Presse & Meinungen
Formulare
Feedback
Meine Meinung
Bürgerversicherung?
Das Letzte


Partnerlink
Berufsunfähigkeits-
versicherung


Kritisches zur sog. "Bürgerversicherung"

Weitere Infos finden Sie hier (Pro) und hier (Contra), meine Meinung hier.

Die Befürworter der Bürgerversicherung behaupten:

(1) Bürgerversicherung heißt mehr Gerechtigkeit, weil alle in die gesetzlichen Kassen einzahlen müssen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es soziale Preise für die Gesundheitsleistung, z. B. beim Arztbesuch. Es ist nicht gerecht, wenn gut verdienende Bevölkerungskreise, die selber Vorsorge für den Krankheitsfall treffen können, auch in den Genuss dieser sozialen Preise kommen sollen. Im Übrigen werden auch in der Bürgerversicherung Angehörige ohne eigenes Einkommen weiterhin beitragsfrei versichert sein. Dadurch werden Doppelverdiener-Haushalte stärker belastet als Einverdiener-Haushalte mit gleichem oder sogar höherem Haushaltseinkommen. Gerecht ist das nicht.


(2) Die Bürgerversicherung ist generationengerecht, demographieresistent und zukunftssicher.

Falsch. Heute sind rund 21% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Schon bald wird jeder dritte Bürger älter als 65 Jahre sein. An den Problemen, die sich aus dieser demographischen Entwicklung ergeben, wird auch die Pflichtmitgliedschaft von Angestellten, Beamten und Selbständigen nichts ändern. Die jährlich von Rentnern in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind ca. 33 Mrd. Euro höher als die von ihnen gezahlten Beiträge. Ein auch in den nächsten Jahren stark steigendes Defizit.

Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung sind durch die Bürgerversicherung nicht gewährleistet, da hier nicht kapitalgedeckt, sondern umlagefinanziert gearbeitet wird.


(3) Bürgerversicherung heißt Gesundung der Kassen.

Richtig. Mathematisch gesehen bringen mehr Einzahler mehr Einnahmen, aber auch mehr Ausgaben.

Unter betriebs- wie volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Einbeziehung der Gesamtbevölkerung in die gesetzlichen Krankenkassen falsch. Denn:
1. Sie ändert nichts an den generellen Strukturproblemen und Unwirtschaftlichkeiten des Gesundheitswesens und deren defizitären Folgen.
2. Sie ändert nichts an den überproportional hohen Leistungsaufwendungen für ältere Menschen bei weiter sinkenden Einnahmen durch immer weniger junge Beitragszahler und nichts an der Belastung von Folgegenerationen.


(4) Die Bürgerversicherung ist solidarisch.

Jein. In der Politik wird das Wort "solidarisch" in jüngerer Zeit meist im Zusammenhang mit der Beitragsberechnung verwendet. Wenn solidarisch heißt, dass jeder denselben Prozentsatz von seinem Einkommen einzahlen muss, ist die Aussage richtig. Oder doch nicht? Wie aus der Einkommenssteuer bekannt ist, haben Selbständige hier andere Gestaltungsspielräume als Arbeitnehmer. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Arbeitnehmerversicherung. Für die Beitragsberechnung der Selbständigen ist sie nicht ausgerichtet.

Solidarität ist außerdem auch eine Frage des Ausgleichs zwischen den Generationen (s. oben).


(5) Die Bürgerversicherung macht Gesundheitsstandard wieder bezahlbar.

Richtig. Für den ersten Augenblick jedenfalls, da die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig über Mehreinnahmen verfügt. Ob dies Spielraum für die Stabilisierung des Gesundheitsstandards wie auch die Senkung von Beiträgen lässt, ist sehr zweifelhaft, denn mehr Versicherte bedeuten automatisch auch mehr Leistungsempfänger.

Sollte die Beitragsbemessungsgrenze außerdem – wie von vielen gewollt – von heute 3.450 Euro auf 5.100 Euro angehoben werden, würde dies Beitragserhöhungen um bis zu 48% nach sich ziehen. Dies wäre Gift für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, weil wachstumsintensive Bereiche mit vielen höher bezahlten Arbeitnehmern im internationalen Wettbewerb extrem benachteiligt würden (vgl. 8).


(6) Die Bürgerversicherung ist gerechter als das bestehende duale System.

Falsch. Das duale System (das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung) ist ein Garant für Solidarität und ein wichtiges Regulativ gegen die Ausgabendynamik und zur Bewahrung der Leistungsqualität im Gesundheitswesen. Und: Ohne Wettbewerb wird aus einer sozialen Marktwirtschaft eine Planwirtschaft. Am Ende steht ein verstaatlichtes Gesundheitswesen.


(7) Die Bürgerversicherung schafft die Zweiklassenmedizin ab.

Falsch. Staatsnahe Gesundheitssysteme wie beispielsweise in England zeigen: Der Staat bestimmt je nach Finanzlage, welche Gesundheitsleistungen er übernimmt und welche nicht. Finanziell besser gestellte Bürger umgehen die staatliche Leistungszuteilung und lange Wartelisten (auch für lebensnotwendige Behandlungen), indem sie Privatärzte und Privatkliniken konsultieren.

Die PKV hat sich stets gegen die Zweiklassenmedizin ausgesprochen und auf den Aufbau eines eigenen Systems von Privatärzten und Krankenhäusern verzichtet. Stattdessen finanziert der private Sektor den Ausstattungsstandard von Arztpraxen und Krankenhäusern mit jährlich 5 Mrd. Euro zusätzlich dadurch, dass z. B. für die Behandlung beim Arzt für einen Privatpatienten bis zu dreimal so viel gezahlt wird wie für die Behandlung eines gesetzlich Versicherten.


(8) Die Bürgerversicherung entlastet Arbeitgeber und schafft neue Arbeitsplätze.

Falsch. Arbeitgeber werden nicht entlastet. An dem Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ändert sich wenig. Steigende Gesundheitskosten führen wie heute zwangsläufig zu steigenden Beitragssätzen und damit zu steigenden Lohnnebenkosten.

Falsch. Neue Arbeitsplätze werden durch die Bürgerversicherung nicht geschaffen, denn lohnintensive Branchen werden wegen ihres hohen Arbeitgeberanteils und der Anhebung des beitragspflichtigen Einkommens auf 5.100 Euro noch mehr als bisher belastet. Arbeitnehmer in dieser Gehaltsklasse müssen für jeden Euro, den sie verdienen, bis zu 70 % an Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Laut einer Studie der Rürup-Kommission bedeutet das: „... erhebliche negative Anreizwirkungen, die negative Beschäftigungswirkungen erzeugen dürften.“ Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird weiter geschwächt.


(9) Die Bürgerversicherung ist keine versteckte Einkommenssteuer.

Falsch. Die Bürgerversicherung wird über einen Aufschlag auf die Einkommenssteuer finanziert und ist damit eine steuerähnliche Finanzierung. Der Beitragseinzug wird dann in weiten Teilen über die Finanzämter laufen müssen. Die Bürgerversicherung unterscheidet sich somit also nicht von einem steuerfinanzierten Gesundheitssystem.


(10) Die Bürgerversicherung ist eine Wettbewerbsversicherung und keine staatliche Einheitsversicherung.

Falsch. Da der Beitragseinzug über die Finanzämter, also den Staat, erfolgt, ist die Bürgerversicherung per Definition Staatsmedizin. Außerdem müssen alle Kassen per Gesetz die gleichen Leistungen anbieten. Leistungsdifferenzierungen sind ausgeschlossen.

Soweit die gesetzlichen Kassen über unterschiedliche Risikostrukturen ihrer Versicherten verfügen, erfolgt ein sog. Risikostrukturausgleich. Im Ergebnis bedeutet das, dass alle Kassen für die per Gesetz vereinheitlichten Leistungen auch den gleichen Beitragssatz erheben.

Die Bürgerversicherung ist folglich eine Einheitsversicherung und lässt weder Wettbewerb noch Wahlfreiheit zu.


(11) Durch die Bürgerversicherung wird die Staatsquote sinken.

Falsch. Die Staatsquote* wird steigen, da die Bürgerversicherung noch kostenintensiver sein wird als die derzeitigen gesetzlichen Krankenkassen. Da alle Einnahmen wie eine Steuer erhoben werden, steht am Ende eine höhere Staatsquote als heute.
Der Einfluss des Staates auf die Marktwirtschaft wird weiter zunehmen.

* Staatsquote ist das Verhältnis von Staatsausgaben insgesamt zum Sozialprodukt. Sie zeigt, in welchem Umfang der staatliche Sektor die gesamte Volkswirtschaft in Anspruch nimmt. In 2002 betrug die Staatsquote rund 52%. Das heißt, der Staat nahm etwas mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts für sich in Anspruch.

(12) Die Bürgerversicherung stützt sich auf geltendes Recht und ist verfassungskonform.

Falsch. Die Bürgerversicherung als „staatlich-hoheitliche Zwangskollektivierung" ist laut Verfassungsexperte Rupert Scholz „verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen, wenn hierfür ein zwingendes Gemeinwohl spricht. Rein fiskalische Gründe wie die einer – nur vorübergehend wirksamen – Entlastung der heutigen gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung aber haben mit Gemeinwohl nichts zu tun.“

Rechtswissenschaftler und Experten sprechen von der Verletzung geltenden Verfassungs- und Wettbewerbsrechts sowie der Verletzung des Grundrechts jedes einzelnen Bürgers auf Wahlfreiheit.


Zurück / Nach oben / Weiter

 
Meine Meinung...
 
Das Letzte...
 
zum Formular

Werbung
AlpenNIC - Kostenlose Domains für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

 
Profiwin.de - Wir machen Sie zum Gewinner
 

Suchen in:


Suchbegriffe :

In Partnerschaft mit Amazon.de

Sie sind der
Counter
Besucher.

Link-Exchange: