Viele
Angestellte haben sich in diesen Tagen verwundert die Augen gerieben: Trotz
Lohnerhöhung war diesmal vom Gehalt noch weniger übrig als sonst und einige
hatten sogar weniger als vorher. Ein Blick auf die Sozialabgaben brachte die
Erleuchtung. Hier hat Frau Ulla Schmidt (SPD) in ihrem gemeinsamen Feldzug mit
den gesetzlichen Krankenkassen gegen die Arbeitnehmer unbarmherzig zugelangt.
Lagen allein bei den Krankenversicherungs(zwangs)abgaben die
absoluten Zahlen bisher maximal bei ca. 450 EUR, sind nun locker weitere 100 EUR
abzuführen, wenn der Arbeitnehmer z.B. freiwillig versichert ist und einen
Tagegeldanspruch ab dem 43. Tag hat. Den Spitzenplatz belegt dabei die DAK: Sie
verlangt bei einem Beitragssatz von 15,2% sage und
schreibe 524,40 EUR.
Aber auch der "normale" Arbeitnehmer blieb nicht verschont.
Sein "durchschnittlicher Höchstbeitrag" liegt immerhin auch bereits bei 483,00
EUR. Dabei ist ein ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld!) von 14% zugrunde
gelegt. Hierbei darfs durchaus auch mal ein wenig mehr sein, je nach Kasse. So
zahlt dieser arme Tropf beispielsweise bei der "HaMü" 489,90 EUR (14,2%), bei
der DAK 493,35 EUR (14,3%).
Billiger wird es bei den Betriebskrankenkassen. Die "BIG" etwa
verlangt nur 11,9%, die "Signal Iduna BKK" 12,0%.
Und richtig teuer wird es für die Selbständigen, die das volle
Krankengeld mitversichern wollen oder müssen. Die DAK möchte dafür 569,40 EUR
haben.
Zu allen Beträgen summiert sich dann auch noch die
Pflegepflichtversicherung mit 58,66 EUR Höchstbetrag.
Wer angesichts dieser Horrorzahlen in eine "Private"
Vollkrankenversicherung
wechseln möchte und dies auch darf, sollte das schleunigst tun. Für alle anderen
empfiehlt sich, wenn man es noch bezahlen kann, der Abschluss einer
Krankenzusatzversicherung
als Ergänzung zu dem ambulanten, stationären und/oder Zahnersatzbereich. Die
Beiträge hierfür bewegen sich, je nach gewünschtem Leistungsumfang etwa zwischen
6,00 EUR und über 200,00 EUR. Die Bandbreite der Leistungen ist hierbei sehr
groß. Zusätzlich oder auch einzeln ist das Tagegeld (=Krankengeld), das
Krankenhaustagegeld, Kuren und die oft vernachlässigte
Pflegezusatzversicherung
versicherbar.

Gesetzliche
Krankenkassen buhlen mit unterschiedlichen Leistungen um Kunden
In
Deutschland gibt es rund 500 gesetzliche Krankenkassen. Ein Großteil davon
buhlt mit unterschiedlichen Beiträgen und Leistungen in einem erbitterten
Wettbewerb um Mitglieder. Mehr als 70 Millionen Menschen sind gesetzlich
krankenversichert, das sind rund 90 Prozent aller Bundesbürger.
Den
Löwenanteil stellen die Pflichtversicherten. Über 60 Mio. Menschen verdienen
monatlich weniger als 3375 Euro (40 500 Jahresbruttogehalt) und fallen damit
unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die restlichen zehn Mio.
sind freiwillige Mitglieder. Sie alle können zwischen den über 200 frei zugänglichen,
öffentlichen Kassen wählen. Doch wer die Wahl hat, hat die Qual.
Mehrere Hundert
Euro im Jahr lassen sich sparen.
Für
viele Versicherte ist der Beitragssatz entscheidend. In der Tat lässt sich bei
Unterschieden von über dreieinhalb Prozent eine Menge sparen, denn die Prämie
richtet sich, bis zur Bemessungsgrenze, nach dem Einkommen. Arbeitnehmer, die
viel verdienen, können leicht mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Beispiel:
Ein Angestellter mit 3000 Euro Bruttoverdienst im Monat müsste bei der derzeit
günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse, der BKK KM Direkt, bei einem
Beitragssatz von 11,7 Prozent monatlich ohne Pflegeversicherung 175,50 Euro
Eigenbeitrag zahlen. Die restlichen 50 Prozent trägt der Arbeitgeber. An die
AOK Hessen mit einem aktuellen Beitragssatz von 14,8 Prozent müsste der
Angestellte monatlich 222 Euro überweisen.
Freiwillig
versicherte Selbständige zahlen sogar den gesamten Beitrag aus der eigenen
Tasche. Da lohnt sich genaues Informieren umso mehr: Allerdings sollte man
wissen, dass nicht jede freie Kasse in jedem Bundesland aktiv ist.
Wer
für sich und seine Familie eine günstige Kasse gefunden hat, sollte im zweiten
Schritt die Leistungen vergleichen. Grundsätzlich sind zwar alle Kassen
verpflichtet, ihre Versicherten ausreichend und zweckmäßig medizinisch zu
versorgen. Manche bieten aber neben der Grundversorgung noch zahlreiche
Zusatzleistungen. So können die Kassen zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen
übernehmen, unterschiedliche Unterstützung bei Mutter-Kind-Kuren anbieten oder
Reha-Aufenthalte verschieden hoch bezuschussen. Wer bei Krankheit auf fremde
Hilfe angewiesen ist, für den ist die häusliche Krankenpflege wichtig.
Ein
weiteres Vergleichskriterium sind die zahlreichen Langzeit-Modellversuche der
Krankenkassen. So bietet etwa die Techniker Krankenkasse großzügige
Kostenregelungen bei Akupunkturbehandlungen an. Allerdings werden seit Ende 2000
bundeseinheitlich nur noch Nadelbehandlungen bei chronischen Kopfschmerzen,
chronischen Lendenwirbelsäulen-Schmerzen und bei Arthrose übernommen. Andere
Kassen fahren ausgeprägte Feldversuche bei Diabetes oder asthmatischen
Erkrankungen (etwa mehrere AOKs, BKK Audi). Neue Modellversuche unterstützen
auch ambulante Operationen, um die Zahl der operativen Eingriffe in den teuren
Krankenhäusern zu verringern. Ambulante Eingriffe werden zum Beispiel von der
TKK, der AOK Schleswig-Holstein und der BKK Gruner & Jahr unterstützt.
Insbesondere
die Naturheilverfahren gehören zu dem Bereich, in dem sich die Kassen stark
unterscheiden. Viele Kassen zahlen nur nach Einzelfallprüfung, nur wenige fördern
Naturheilverfahren in der Form von regulären Zusatzleistungen. So werben die
BKK Securvita und die BKK Sankura damit, dass sie der alternativen Medizin
besonders aufgeschlossen gegenüberstehen. Relativ großzügig erstatten sie
Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin, zudem die Kosten für
die Erstuntersuchung beim Homöopathen. Behandlungen durch einen Heilpraktiker,
der keine Kassenarztzulassung hat, sind jedoch immer ausgeschlossen.
Hierzu
noch einige Anmerkungen des Webmasters:
In
diesem Artikel wird wieder einmal deutlich, dass die „Gesetzlichen“ tatsächlich
nur noch eine minimalistische Grundleistung bieten, die sie hier und da durch
kleine "Highlights" aufmotzen. Die untauglichen Pläne der Gesundheitsministerin
Schmidt (SPD) sehen zukünftig aber noch viel drastischere Einschränkungen vor.
Dagegen
bieten nahezu alle privaten Krankenversicherer bereits in ihren einfachsten
Tarifen, die denen der „Gesetzlichen“ entsprechen, neben diesen
„Schmankerln“ durchweg weitere und deutlich bessere Leistungen. Dass dabei auch noch der
Beitrag, besonders bei jüngeren Versicherten erheblich günstiger ist, ist
schon längst selbstverständlich. Eine Abhängigkeit vom Einkommen besteht nämlich
-im Gegensatz zur „Gesetzlichen“- nicht.
Langzeit-Modellversuche,
Naturheilverfahren und viele andere Präventivmaßnahmen gibt es auch bei den
„Privaten“, die natürlich auch ein Interesse an niedrig gehaltenen Kosten
haben. Da das gesamte gesetzliche System völlig unwirtschaftlich geführt wird,
kann es nur im Kollaps enden.
Der
oben genannte Angestellte würde übrigens in der „Gesetzlichen“ mit einem
Einkommen von 4000 Euro z.B.
240,18 Euro (BKK) bzw.
362,18 Euro (AOK) bezahlen.
In
einer „Privaten“ läge sein Beitrag (als 30-jähriger) bei ca.
120,00 Euro
und wenn er erst mit 40 „einsteigen“ würde, bei
170 Euro und das alles ohne
Selbstbehalt. Wenn sein Einkommen später steigt, ändert sich sein Beitrag
dadurch nicht.
Die oben genannten Beitragssätze der
"Gesetzlichen" haben sich seit Mai 2002 auch schon wieder erhöht (12.10.2002).

Anhebung der
Jahresarbeitseinkommensgrenze (JAEG) in der PKV beabsichtigt
Nun ist es
also soweit. Die bereits mehrfach angedrohte Anhebung der JAEG ist von der
neuen/alten rot-grünen Regierung konkretisiert worden. Diese Grenze sollte
zunächst bei
4.500 EUR Bruttomonatseinkommen liegen und inzwischen hat man sich auf den
ebenfalls willkürlich gewählten Betrag von 5.100 EUR "geeinigt". Bisher lag sie deutlich darunter,
nämlich bei 3.375 EUR. Arbeitnehmer, die solche Einkünfte haben -immerhin 61.200
EUR im Jahr- gibt es nicht wie Sand am Meer. Der Verband der privaten
Krankenversicherung (www.pkv.de)
hat bereits Verfassungsklage gegen die beabsichtigte Erhöhung angekündigt. Diese
Klage hat auch sehr gute Aussicht auf Erfolg. Der Gesetzgeber kann nicht
einerseits die Privaten zulassen, sie viele Jahre erfolgreich(!!) arbeiten
lassen, um diesen dann plötzlich durch eine simple Gesetzesänderung den Geldhahn
zuzudrehen, nur weil der Staat pleite ist. Hierdurch gerät das gesamte
marktwirtschaftliche Gefüge durcheinander.
Die meisten
Verdiener in Deutschland werden sich somit zwangsweise der völlig
heruntergewirtschafteten GKV zuwenden müssen, wo nur die in den Glaspalästen von
AOK & Co. sitzenden Damen und Herren die Gewinner sein werden. Verlierer sind
die Versicherten, da sie Leistungen nur noch rudimentärer und gegen weitere
Zuzahlungen erhalten. Da mit der drastischen Erhöhung der JAEG auch mit Sicherheit eine
noch drastischere Beitragserhöhung einhergehen wird, sind sie sogar doppelte Verlierer. Da hilft
auch nicht die lauthals angekündigte Einführung der - eigentlich
selbstverständlichen - "Patientenquittung" nichts.
Wer als Angestellter bisher noch zögerte, in die
PKV zu wechseln, sollte dies schnellstmöglich tun, da die weitere Entwicklung
sich nur noch verschlechtern kann und wird.

Der vorstehende Artikel beinhaltet Zahlen, die
nunmehr endgültig festgelegt sind, nachdem der Eiertanz um die JAEG beendet ist.
Definitiv liegt diese nun bei 45.900 EUR (= 3.825 EUR mtl.), ein nach wie vor
willkürlich gewählter Betrag.

Erhöhungen bei gesetzlichen Krankenkassen - zwei Monate Kündigungsfrist
Viele
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt ihre Beitragssätze im
Auge behalten. Rund 90 Kassen haben zum Jahreswechsel 2002/2003 eine
Beitragserhöhung bei den Aufsichtsbehörden beantragt. Betroffen sind alle
Kassenarten.
Neben den
großen Ersatzkassen wie DAK (auf 15,2 Prozent), Barmer (14,9), KKH (14,8) und
einigen Ortskrankenkassen sehen sich auch viele kleinere bundesweit agierende
Kassen wie die BIG Gesundheit (13,1), die Logistik BKK (14,1) oder die BKK
Zollern-Alb (13,7) zu Erhöhungen gezwungen. Einige große wie die
Techniker-Krankenkasse beabsichtigen jedoch, auch 2003 ihren bisherigen
Beitragssatz von 13,7 Prozent stabil zu halten.
Für die
meisten Versicherten sind die kommenden Anpassungen ein Grund, die Krankenkasse
zu wechseln. Die Möglichkeit dafür bietet das Sonderkündigungsrecht, das immer
bei einer Beitragserhöhung in Kraft tritt. Die neue Gesetzesregelung schreibt
den Mitgliedern in diesem Fall keinen konkreten Kündigungszeitpunkt mehr vor,
man kann also auch noch nach Monaten oder Jahren kündigen. Es gilt aber sowohl
für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder eine Kündigungsfrist
von zwei Monaten zum Monatsende. Eine Kündigung, die der Kasse am 15. Januar
vorliegt, wirkt also zum 31. März.
Die
Kündigung der alten Kasse ist formlos möglich, sollte wegen der Rechtssicherheit
aber schriftlich erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen muss die Kasse die Kündigung
schriftlich bestätigen. Mit dieser Bestätigung und einer Beitrittserklärung kann
man dann Mitglied bei einer neuen Krankenkasse werden.
Vor der
Entscheidung empfiehlt sich jedoch zu recherchieren, ob nicht auch bei der neuen
Kasse in nächster Zeit eine Erhöhung des Beitragssatzes ansteht. Zurzeit liegen
zwischen dem teuersten und dem günstigsten Beitragssatz mehr als drei
Prozentpunkte: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können hier gemeinsam jährlich bis
zu 1500 Euro sparen. Der Beitragssatz sollte aber nicht das einzige Kriterium
für einen Wechsel sein. Wichtig sind auch Faktoren wie die Erreichbarkeit per
Telefon oder über Geschäftsstellen vor Ort, spezielle Service-Angebote und die
über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden Mehr- und Zusatzleistungen.

Kinderfreibeträge der DAK sind zu
niedrig (HNA vom
22.05.2001)
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen
vielen Ehepartnern, die mit ihren Kindern freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, höhere Kinderfreibeträge einräumen. Dies
geht aus einem. vergangene Woche ergangenen Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) hervor Mit ihrer Entscheidung forderten die
Kasseler Richter die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) auf, ihre
Satzung bis zum Jahresende entsprechend nachzubessern.
Die Entscheidung betrifft Ehepaare in
folgender Situation: Ein Ehepartner ist privat versichert, weil er über
ein Einkommen, das über der Bemessungsgrenze liegt (diese Grenze bis zu
der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert
sind, liegt derzeit bei 6.525 Mark). Der andere Ehepartner ist mit den
Kindern freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im konkreten Fall hat der Mann ein
monatliches Einkommen von über 12.000 Mark - die Frau und die vier Kinder
verdienen nichts. Die DAK erhebt für die Kinder Mindestbeiträge von
jeweils 200 Mark. Die Frau zahlt monatlich 450 Mark; für die Berechnung
ihres Beitrages berücksichtigt die DAK das Einkommen Ehemannes, zieht
davon aber die Freibeträge für die Kinder (derzeit rund 610 Mark pro
Kind) ab. Dennoch meinte die Frau, der Gesamtbetrag von 1.250 Mark sei zu
hoch und müsse begrenzt werden - auch wegen des verfassungsrechtlich
gebotenen Schutzes für Kinder und Familien.
Das BSG entschied nun, dass die
gesetzlichen Mindestbeiträge für Kinder rechtmäßig sind. Die Kasseler
Richter verpflichteten aber die DAK, für die Berechnung des Beitrages der
Frau die Kinderfreibeträge anzuheben. Dem müssen letztlich auch die
anderen gesetzlichen Krankenkassen folgen.
Die Klage selbst wurde abgewiesen: Das
Einkommen des Ehemannes sei so hoch, dass selbst eine Verdoppelung des.
Kinderfreibetrages nicht zu einem geringfügigeren Beitrag der Frau führen
werde. (AZ: B 12 KR 35/00 R).

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