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Teure Reform (VG, 23.01.2003)

Viele Angestellte haben sich in diesen Tagen verwundert die Augen gerieben: Trotz Lohnerhöhung war diesmal vom Gehalt noch weniger übrig als sonst und einige hatten sogar weniger als vorher. Ein Blick auf die Sozialabgaben brachte die Erleuchtung. Hier hat Frau Ulla Schmidt (SPD) in ihrem gemeinsamen Feldzug mit den gesetzlichen Krankenkassen gegen die Arbeitnehmer unbarmherzig zugelangt.

Lagen allein bei den Krankenversicherungs(zwangs)abgaben die absoluten Zahlen bisher maximal bei ca. 450 EUR, sind nun locker weitere 100 EUR abzuführen, wenn der Arbeitnehmer z.B. freiwillig versichert ist und einen Tagegeldanspruch ab dem 43. Tag hat. Den Spitzenplatz belegt dabei die DAK: Sie verlangt bei einem Beitragssatz von 15,2% sage und schreibe 524,40 EUR.

Aber auch der "normale" Arbeitnehmer blieb nicht verschont. Sein "durchschnittlicher Höchstbeitrag" liegt immerhin auch bereits bei 483,00 EUR. Dabei ist ein ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld!) von 14% zugrunde gelegt. Hierbei darfs durchaus auch mal ein wenig mehr sein, je nach Kasse. So zahlt dieser arme Tropf beispielsweise bei der "HaMü" 489,90 EUR (14,2%), bei der DAK 493,35 EUR (14,3%).

Billiger wird es bei den Betriebskrankenkassen. Die "BIG" etwa verlangt nur 11,9%, die "Signal Iduna BKK" 12,0%.

Und richtig teuer wird es für die Selbständigen, die das volle Krankengeld mitversichern wollen oder müssen. Die DAK möchte dafür 569,40 EUR haben.

Zu allen Beträgen summiert sich dann auch noch die Pflegepflichtversicherung mit 58,66 EUR Höchstbetrag.

Wer angesichts dieser Horrorzahlen in eine "Private" Vollkrankenversicherung wechseln möchte und dies auch darf, sollte das schleunigst tun. Für alle anderen empfiehlt sich, wenn man es noch bezahlen kann, der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zu dem ambulanten, stationären und/oder Zahnersatzbereich. Die Beiträge hierfür bewegen sich, je nach gewünschtem Leistungsumfang etwa zwischen 6,00 EUR und über 200,00 EUR. Die Bandbreite der Leistungen ist hierbei sehr groß. Zusätzlich oder auch einzeln ist das Tagegeld (=Krankengeld), das Krankenhaustagegeld, Kuren und die oft vernachlässigte Pflegezusatzversicherung versicherbar.

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Rezepte für die Qual der Wahl HNA v. 16.05.2002 (Horst Biallo)

Gesetzliche Krankenkassen buhlen mit unterschiedlichen Leistungen um Kunden

In Deutschland gibt es rund 500 gesetzliche Krankenkassen. Ein Großteil davon buhlt mit unterschiedlichen Beiträgen und Leistungen in einem erbitterten Wettbewerb um Mitglieder. Mehr als 70 Millionen Menschen sind gesetzlich krankenversichert, das sind rund 90 Prozent aller Bundesbürger.

Den Löwenanteil stellen die Pflichtversicherten. Über 60 Mio. Menschen verdienen monatlich weniger als 3375 Euro (40 500 Jahresbruttogehalt) und fallen damit unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die restlichen zehn Mio. sind freiwillige Mitglieder. Sie alle können zwischen den über 200 frei zugänglichen, öffentlichen Kassen wählen. Doch wer die Wahl hat, hat die Qual.

Mehrere Hundert Euro im Jahr lassen sich sparen.

Für viele Versicherte ist der Beitragssatz entscheidend. In der Tat lässt sich bei Unterschieden von über dreieinhalb Prozent eine Menge sparen, denn die Prämie richtet sich, bis zur Bemessungsgrenze, nach dem Einkommen. Arbeitnehmer, die viel verdienen, können leicht mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

Beispiel: Ein Angestellter mit 3000 Euro Bruttoverdienst im Monat müsste bei der derzeit günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse, der BKK KM Direkt, bei einem Beitragssatz von 11,7 Prozent monatlich ohne Pflegeversicherung 175,50 Euro Eigenbeitrag zahlen. Die restlichen 50 Prozent trägt der Arbeitgeber. An die AOK Hessen mit einem aktuellen Beitragssatz von 14,8 Prozent müsste der Angestellte monatlich 222 Euro überweisen.

Freiwillig versicherte Selbständige zahlen sogar den gesamten Beitrag aus der eigenen Tasche. Da lohnt sich genaues Informieren umso mehr: Allerdings sollte man wissen, dass nicht jede freie Kasse in jedem Bundesland aktiv ist.

Wer für sich und seine Familie eine günstige Kasse gefunden hat, sollte im zweiten Schritt die Leistungen vergleichen. Grundsätzlich sind zwar alle Kassen verpflichtet, ihre Versicherten ausreichend und zweckmäßig medizinisch zu versorgen. Manche bieten aber neben der Grundversorgung noch zahlreiche Zusatzleistungen. So können die Kassen zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen übernehmen, unterschiedliche Unterstützung bei Mutter-Kind-Kuren anbieten oder Reha-Aufenthalte verschieden hoch bezuschussen. Wer bei Krankheit auf fremde Hilfe angewiesen ist, für den ist die häusliche Krankenpflege wichtig.

Ein weiteres Vergleichskriterium sind die zahlreichen Langzeit-Modellversuche der Krankenkassen. So bietet etwa die Techniker Krankenkasse großzügige Kostenregelungen bei Akupunkturbehandlungen an. Allerdings werden seit Ende 2000 bundeseinheitlich nur noch Nadelbehandlungen bei chronischen Kopfschmerzen, chronischen Lendenwirbelsäulen-Schmerzen und bei Arthrose übernommen. Andere Kassen fahren ausgeprägte Feldversuche bei Diabetes oder asthmatischen Erkrankungen (etwa mehrere AOKs, BKK Audi). Neue Modellversuche unterstützen auch ambulante Operationen, um die Zahl der operativen Eingriffe in den teuren Krankenhäusern zu verringern. Ambulante Eingriffe werden zum Beispiel von der TKK, der AOK Schleswig-Holstein und der BKK Gruner & Jahr unterstützt.

Insbesondere die Naturheilverfahren gehören zu dem Bereich, in dem sich die Kassen stark unterscheiden. Viele Kassen zahlen nur nach Einzelfallprüfung, nur wenige fördern Naturheilverfahren in der Form von regulären Zusatzleistungen. So werben die BKK Securvita und die BKK Sankura damit, dass sie der alternativen Medizin besonders aufgeschlossen gegenüberstehen. Relativ großzügig erstatten sie Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin, zudem die Kosten für die Erstuntersuchung beim Homöopathen. Behandlungen durch einen Heilpraktiker, der keine Kassenarztzulassung hat, sind jedoch immer ausgeschlossen.

Hierzu noch einige Anmerkungen des Webmasters:

In diesem Artikel wird wieder einmal deutlich, dass die „Gesetzlichen“ tatsächlich nur noch eine minimalistische Grundleistung bieten, die sie hier und da durch kleine "Highlights" aufmotzen. Die untauglichen Pläne der Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) sehen zukünftig aber noch viel drastischere Einschränkungen vor.

Dagegen bieten nahezu alle privaten Krankenversicherer bereits in ihren einfachsten Tarifen, die denen der „Gesetzlichen“ entsprechen, neben diesen „Schmankerln“ durchweg weitere und deutlich bessere Leistungen. Dass dabei auch noch der Beitrag, besonders bei jüngeren Versicherten erheblich günstiger ist, ist schon längst selbstverständlich. Eine Abhängigkeit vom Einkommen besteht nämlich -im Gegensatz zur „Gesetzlichen“-  nicht.

Langzeit-Modellversuche, Naturheilverfahren und viele andere Präventivmaßnahmen gibt es auch bei den „Privaten“, die natürlich auch ein Interesse an niedrig gehaltenen Kosten haben. Da das gesamte gesetzliche System völlig unwirtschaftlich geführt wird, kann es nur im Kollaps enden.

Der oben genannte Angestellte würde übrigens in der „Gesetzlichen“ mit einem Einkommen von 4000 Euro z.B. 240,18 Euro (BKK) bzw. 362,18 Euro (AOK) bezahlen.

In einer „Privaten“ läge sein Beitrag (als 30-jähriger) bei ca. 120,00 Euro und wenn er erst mit 40 „einsteigen“ würde, bei 170 Euro und das alles ohne Selbstbehalt. Wenn sein Einkommen später steigt, ändert sich sein Beitrag dadurch nicht.

Die oben genannten Beitragssätze der "Gesetzlichen" haben sich seit Mai 2002 auch schon wieder erhöht (12.10.2002).

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Die Katze ist aus dem Sack (VG, 17.10.2002)

Anhebung der Jahresarbeitseinkommensgrenze (JAEG) in der PKV beabsichtigt

Nun ist es also soweit. Die bereits mehrfach angedrohte Anhebung der JAEG ist von der neuen/alten rot-grünen Regierung konkretisiert worden. Diese Grenze sollte zunächst bei 4.500 EUR Bruttomonatseinkommen liegen und inzwischen hat man sich auf den ebenfalls willkürlich gewählten Betrag von 5.100 EUR "geeinigt". Bisher lag sie deutlich darunter, nämlich bei 3.375 EUR. Arbeitnehmer, die solche Einkünfte haben -immerhin 61.200 EUR im Jahr- gibt es nicht wie Sand am Meer. Der Verband der privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) hat bereits Verfassungsklage gegen die beabsichtigte Erhöhung angekündigt. Diese Klage hat auch sehr gute Aussicht auf Erfolg. Der Gesetzgeber kann nicht einerseits die Privaten zulassen, sie viele Jahre erfolgreich(!!) arbeiten lassen, um diesen dann plötzlich durch eine simple Gesetzesänderung den Geldhahn zuzudrehen, nur weil der Staat pleite ist. Hierdurch gerät das gesamte marktwirtschaftliche Gefüge durcheinander.

Die meisten Verdiener in Deutschland werden sich somit zwangsweise der völlig heruntergewirtschafteten GKV zuwenden müssen, wo nur die in den Glaspalästen von AOK & Co. sitzenden Damen und Herren die Gewinner sein werden. Verlierer sind die Versicherten, da sie Leistungen nur noch rudimentärer und gegen weitere Zuzahlungen erhalten. Da mit der drastischen Erhöhung der JAEG auch mit Sicherheit eine noch drastischere Beitragserhöhung einhergehen wird, sind sie sogar doppelte Verlierer. Da hilft auch nicht die lauthals angekündigte Einführung der - eigentlich selbstverständlichen - "Patientenquittung" nichts.

Wer als Angestellter bisher noch zögerte, in die PKV zu wechseln, sollte dies schnellstmöglich tun, da die weitere Entwicklung sich nur noch verschlechtern kann und wird.

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Korrekturen (VG, 17.01.2003)

Der vorstehende Artikel beinhaltet Zahlen, die nunmehr endgültig festgelegt sind, nachdem der Eiertanz um die JAEG beendet ist. Definitiv liegt diese nun bei 45.900 EUR (= 3.825 EUR mtl.), ein nach wie vor willkürlich gewählter Betrag.

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Beitrag ist nur ein Kriterium HNA v. 08.01.2003 (Fritz Himmel)

Erhöhungen bei gesetzlichen Krankenkassen - zwei Monate Kündigungsfrist

Viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt ihre Beitragssätze im Auge behalten. Rund 90 Kassen haben zum Jahreswechsel 2002/2003 eine Beitragserhöhung bei den Aufsichtsbehörden beantragt. Betroffen sind alle Kassenarten.

Neben den großen Ersatzkassen wie DAK (auf 15,2 Prozent), Barmer (14,9), KKH (14,8) und einigen Ortskrankenkassen sehen sich auch viele kleinere bundesweit agierende Kassen wie die BIG Gesundheit (13,1), die Logistik BKK (14,1) oder die BKK Zollern-Alb (13,7) zu Erhöhungen gezwungen. Einige große wie die Techniker-Krankenkasse beabsichtigen jedoch, auch 2003 ihren bisherigen Beitragssatz von 13,7 Prozent stabil zu halten.

Für die meisten Versicherten sind die kommenden Anpassungen ein Grund, die Krankenkasse zu wechseln. Die Möglichkeit dafür bietet das Sonderkündigungsrecht, das immer bei einer Beitragserhöhung in Kraft tritt. Die neue Gesetzesregelung schreibt den Mitgliedern in diesem Fall keinen konkreten Kündigungszeitpunkt mehr vor, man kann also auch noch nach Monaten oder Jahren kündigen. Es gilt aber sowohl für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Eine Kündigung, die der Kasse am 15. Januar vorliegt, wirkt also zum 31. März.

Die Kündigung der alten Kasse ist formlos möglich, sollte wegen der Rechtssicherheit aber schriftlich erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen muss die Kasse die Kündigung schriftlich bestätigen. Mit dieser Bestätigung und einer Beitrittserklärung kann man dann Mitglied bei einer neuen Krankenkasse werden.

Vor der Entscheidung empfiehlt sich jedoch zu recherchieren, ob nicht auch bei der neuen Kasse in nächster Zeit eine Erhöhung des Beitragssatzes ansteht. Zurzeit liegen zwischen dem teuersten und dem günstigsten Beitragssatz mehr als drei Prozentpunkte: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können hier gemeinsam jährlich bis zu 1500 Euro sparen. Der Beitragssatz sollte aber nicht das einzige Kriterium für einen Wechsel sein. Wichtig sind auch Faktoren wie die Erreichbarkeit per Telefon oder über Geschäftsstellen vor Ort, spezielle Service-Angebote und die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden Mehr- und Zusatzleistungen.

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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Kinderfreibeträge der DAK sind zu niedrig (HNA vom 22.05.2001)

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen vielen Ehepartnern, die mit ihren Kindern freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, höhere Kinderfreibeträge einräumen. Dies geht aus einem. vergangene Woche ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor Mit ihrer Entscheidung forderten die Kasseler Richter die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) auf, ihre Satzung bis zum Jahresende entsprechend nachzubessern.

Die Entscheidung betrifft Ehepaare in folgender Situation: Ein Ehepartner ist privat versichert, weil er über ein Einkommen, das über der Bemessungsgrenze liegt (diese Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung  pflichtversichert sind, liegt derzeit bei 6.525 Mark). Der andere Ehepartner ist mit den Kindern freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im konkreten Fall hat der Mann ein monatliches Einkommen von über 12.000 Mark - die Frau und die vier Kinder verdienen nichts. Die DAK erhebt für die Kinder Mindestbeiträge von jeweils 200 Mark. Die Frau zahlt monatlich 450 Mark; für die Berechnung ihres Beitrages berücksichtigt die DAK das Einkommen Ehemannes, zieht davon aber die Freibeträge für die Kinder (derzeit rund 610 Mark pro Kind) ab. Dennoch meinte die Frau, der Gesamtbetrag von 1.250 Mark sei zu hoch und müsse begrenzt werden - auch wegen des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes für Kinder und Familien.

Das BSG entschied nun, dass die gesetzlichen Mindestbeiträge für Kinder rechtmäßig sind. Die Kasseler Richter verpflichteten aber die DAK, für die Berechnung des Beitrages der Frau die Kinderfreibeträge anzuheben. Dem müssen letztlich auch die anderen gesetzlichen Krankenkassen folgen.

Die Klage selbst wurde abgewiesen: Das Einkommen des Ehemannes sei so hoch, dass selbst eine Verdoppelung des. Kinderfreibetrages nicht zu einem geringfügigeren Beitrag der Frau führen werde. (AZ: B 12 KR 35/00 R).

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