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Alle in den folgenden Beschreibungen genannten Beiträge können nur als ungefähre Werte betrachtet werden. Letztlich ist es abhängig von der Gesellschaft, dem Tarif, dem Eintrittsalter und eventuellen Risikozuschlägen, was Sie tatsächlich zahlen müssen. Lassen Sie sich von mir beraten!

Ergänzungstarife

Diese Tarife sind genau das Richtige für den kleinen Geldbeutel. Ihr Umfang ist zwar reduziert, enthält aber meist genau das, was bei der "Gesetzlichen" fehlt: Leistungen bei Brillen, Heilpraktiker, Auslandsschutz, Zuzahlung im Krankenhaus und bei Heil- und Hilfsmitteln. Diese Tarife bekommen Sie bereits ab 5 EUR mtl.

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Ambulante Zusatztarife

Diese umfassen ärztliche Therapien, Medikamente, Heilpraktiker, Psychotherapien, Massagen, Krankengymnastik. Für Heil- und Hilfsmittel (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Rollstühle) lassen sich verschiedene Leistungsumfänge festlegen, die direkt auf den Beitrag wirken.

Diese Zusatztarife sind die teuersten. Deren Leistungsumfang geht jedoch meist sehr weit über den der Ergänzungstarife hinaus. So enthalten diese oft auch Leistungen aus den übrigen Zusatzbereichen.

Ihr Beitrag liegt hier etwa zwischen 30 und 200 EUR.

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Stationäre Zusatztarife

Der Name sagt es bereits: Sie sind für den Fall des Krankenhausaufenthalts versichert. Die Leistungen gehen auch dabei meist deutlich über die der "Gesetzlichen" hinaus: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Rechnungen auch über dem 3,5-fachen Satz der GOÄ usw.

Diese Tarife sind recht günstig und bewegen sich zwischen 25 EUR und 60 EUR.

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Zahnzusatztarife

Neben den Ergänzungs- und stationären Zusatztarifen ist dies die interessanteste Variante. Möglich ist ein Schutz bei Zahnersatz und Kieferorthopädie bis nahezu 100% der Gesamtkosten. Allerdings sind meist (erträgliche) Höchstbetragsregelungen vorgesehen. Wenn man bedenkt, dass der gesetzlich Versicherte nur zwischen 50% und höchstens 65% beim Zahnersatz erstattet bekommt, ist solch eine Versicherung wirklich jedem dringend anzuraten.

Hierfür müssen Sie etwa 5 bis 20 EUR einplanen.

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Krankentagegeld

Sehr wichtig für die Absicherung der Arbeitskraft ist das Krankentagegeld (in der 'Gesetzlichen' das Krankengeld). Wird es versichert, erhält man den vereinbarten Tagessatz netto, im Gegensatz zur GKV, wo davon noch Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuführen sind und die Höhe begrenzt ist. Das Tagegeld wird in der PKV zeitlich unbegrenzt gezahlt und kann das Nettoeinkommen voll abdecken. In der GKV ist nach der 78. Woche innerhalb von drei Jahren Schluss; der Versicherte wird 'ausgesteuert'.

Bei Angestellten kann der Zahlungsbeginn am Tarifvertrag festgemacht werden. In aller Regel endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers nach der 6. Krankheitswoche (42 Tage). Für Selbstständige, deren Einkünfte ausschließlich über den persönlichen Einsatz erzielt werden (sog. "Einzelkämpfer") empfiehlt sich ein wesentlich früherer Beginn. Allerdings steigen dann auch die Beiträge.

Ein 30-jähriger Mann bezahlt für 50 EUR Tagegeld (=1.500 EUR netto monatlich) ab dem 43. Tag zwischen 10 und 40 EUR. Dabei sind die Geldleistungen naturgemäß bei allen Gesellschaften gleich. Sie sehen hier also, wie wichtig es ist, die Beratung an kompetenter Stelle zu suchen.

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Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist für Angestellte eher Luxus, wenn daneben das Krankentagegeld versichert ist. Bei Selbständigen sieht das etwas anders aus. Gezahlt wird es für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts. Der Beitrag hierfür ist längst nicht so hoch, wie für das Krankentagegeld. Er liegt zwischen ca. knapp 4 und über 6 EUR für 20 EUR pro Tag.

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Pflegezusatztarife

Wenn der Pflegefall eintritt, haben Sie zunächst einmal die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zu erwarten. Diese ist übrigens automatisch auch in der privaten Krankenversicherung enthalten. Je nach festgestellter Pflegestufe (I, II, III) erhalten Sie dann in der Regel prozentual anteilig ein Pflegetagegeld. Manche Gesellschaften leisten erst ab Stufe II. Hier ist eine allgemeine Darstellung nicht möglich, da die bestehenden Tarifmodelle zu unterschiedlich sind.

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Kur- und Optionstarife

Separate Kurtarife als Zusatztarife bieten nur sehr wenige Versicherer an. Es wird ein Tagegeld für die Dauer des Kuraufenthalts gezahlt. Die Kosten betragen etwa 10 - 15 EUR mtl. für 50 EUR Tagegeld. Hier gibt es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch noch günstigere Varianten.

Optionstarife bezeichnet man deshalb so, weil sie die Option beinhalten, zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen (besseren) oder sogar in einen Vollkostentarif ohne Gesundheitsprüfung(!) zu wechseln. Auch diese Tarife werden nur von wenigen Versicherern angeboten.

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Beitragsentlastungstarife

Diese Tarifart bewirkt, dass der Beitrag ab einem bestimmten Alter (meist zwischen 60 und 70) um einen vereinbarten Betrag sinkt. Dafür muss man etwa 1,5 EUR bis 2 EUR mtl. aufwenden, um im Alter um 10 EUR entlastet zu werden. Auch hier gibt es Abweichungen nach oben und unten.

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Anwartschaftstarife

Vereinfacht gesagt sind dies Tarife, in denen man keinerlei Leistungen bekommt. Der Versicherte erhält sich aber seinen Anspruch darauf, sich später (wieder) versichern zu können und zwar ohne die obligatorische Gesundheitsprüfung. Interessant ist dies z.B. bei einem Arbeitnehmer, der vorübergehend arbeitslos wird, seine bestehende Voll- oder Zusatzversicherung jedoch nicht aufgeben möchte.

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