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Ein kleines Rechenbeispiel, mitten aus dem Leben...
Freddy Mustermann ist leitender technischer Angestellter, ledig, geboren am 22.01.1977 und verdient in diesem Jahr (2012)
5.300,00 € brutto monatlich bei einem bekannten großen Möbelhersteller.
Damit zahlt er als Kinderloser in seiner
BKK den Höchstsatz (incl. Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag 15 EUR)
von 692,03 EUR.
Von seinem Arbeitgeber bekommt er insgesamt 316,52 EUR als Zuschuss.
Sein eigener Beitrag: 375,51 EUR.
Damit ist er als völlig gesunder Mensch gar nicht zufrieden.
Er ruft also den Versicherungsvermittler seines Vertrauens an
und erklärt ihm, dass er sich privat versichern möchte.
Diese Leistungen wünscht sich Herr Mustermann in seiner zukünftigen Krankenversicherung:
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Mehrbettzimmer
bei stationärem
Aufenthalt (wie "Gesetzliche")
-
möglichst
geringe
Selbstbeteiligung,
max. 500 EUR
(in der BKK müsste er bis zu 1.272 EUR p.a. (=2% seines
Jahresbruttoeinkommens) zuzahlen!)
-
Zahnersatz
mindestens
80%, Zahnbehandlung 100%
(mit viel Glück erstattet die BKK 45% beim einfachen
Zahnersatz)
- Erstattung
bei Implantaten
(Erstattung bei der BKK hierfür 0,00 EUR!)
-
Krankentagegeld
80,00
EUR ab 6. Woche
(Krankengeld bei BKK nicht steuerfrei und höchstens
knapp 80 EUR für maximal 72 Wochen, in der PKV IMMER
netto und für jeden Tag, zeitlich unbegrenzt und auch
bis zum realen Gesamtnettoeinkommen)
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Beim Arzt/Zahnarzt
mindestens
3,5-fachen GOÄ-Satz
-
Kurleistungen,
Heilpraktiker
(Heilpraktikerleistungen werden in der GKV grundsätzlich nicht
erstattet)
- möglichst auch eine
Beitragsrückerstattung
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In einem der besten Tarife der
privaten Krankenversicherung, die alle seine Vorgaben erfüllt,
zahlt Herr Mustermann 253,82 €. Nach Abzug des
Arbeitgeberanteils sind dies noch
126,91 EUR
mit einer
Selbstbeteiligung von 360,00 € pro Jahr nur auf ambulante/stationäre Leistungen insgesamt.
Darin sind bereits alle Leistungen,
Tagegeld, Pflegepflichtversicherung und Alterungsrückstellungen enthalten!
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Herr Mustermann spart damit jeden Monat 248,60 EUR.
Das sind im Jahr 2.983,20 EUR!
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Damit
aber noch nicht genug!!
Weil Herr Mustermann sehr gesund lebt (Nichtraucher,
optimaler BMI)
ist, erhält er von seiner neuen Versicherung einen Gesundheitsbonus von
100 EUR (alle zwei Jahre) auf die Vollversicherung, wenn das im Rahmen
einer für ihn völlig kostenfreien Vorsorgeuntersuchung
festgestellt wird. Damit spart er nochmals
und sein tatsächlicher Beitrag sinkt weiter.
Und eine Beitragsrückerstattung gibt
es auch noch bei Leistungsfreiheit, trotz der Vorsorgeuntersuchung!
Das glauben Sie alles nicht? Oder Sie fragen
sich, wo ist da der Haken?
Sie können es glauben. Diesen Herrn
Mustermann und seine private Krankenversicherung gibt es wirklich
(er
hat natürlich einen anderen Namen).
Nur den Haken, den gibt es nicht.

Ein weiteres Beispiel für eine ganze Familie
Adam Z.. (32), seine Frau Lisa (30) und die Tochter Julia (4) möchten
sich privat versichern. Adam verdient im Jahr ca. 60.000 EUR brutto, seine Frau arbeitet
nicht.
Ein ähnlicher Tarif -wie oben dargestellt- kostet für alle zusammen
635 EUR! Adams Beitrag sind 235 EUR, Lisa zahlt 275 EUR und für Julia fallen 125
EUR an.
Enthalten sind
* 80% Zahnersatz ohne Selbstbeteiligung,
* die Unterbringung
im Mehrbettzimmer bei stationären Aufenthalten,
* Psychotherapie (ambulant
+ stationär),
* ein Krankentagegeld von 80 EUR nach der 6. Woche,
* die
Pflegeversicherung und
* eine sehr kleine Selbstbeteiligung für
ambulante/stationäre Leistungen von 360 EUR, die bei Julia sogar
nur 180 EUR beträgt.
Adam Z. bezahlt in der "Gesetzlichen" derzeit
667 EUR! Er hat
also immer noch eine Ersparnis. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit rund 300 EUR ebenfalls daran.
Die Zuzahlungen (= Selbstbeteiligung) in der "Gesetzlichen" betragen
allerdings bei seinem Einkommen bis zu 1040 EUR pro Jahr und die
Leistungen selbst sind immer
gesetzeskonform, sie müssen nämlich "ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich
sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die
Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht
bewilligen."(§ 12 SGB V).
Langfristig ist die PKV damit die bessere Lösung. Lisa wird in vier Jahren wieder als Verkäuferin arbeiten.
Dann fällt
ihr Beitrag (275 EUR) wieder komplett weg.
Und Julia wird irgendwann mit 18, 19, 20 Jahren eine Ausbildung oder ein
Studium beginnen und ebenfalls aus der PKV herausfallen.
Aber nicht nur wirtschaftlich ist die PKV besser.
Hier besteht eine klare vertraglich geregelte Leistungspflicht,
die nicht einseitig von der Versicherung geändert werden kann.
Der Gesetzgeber dagegen kann in der GKV durch einfachen Beschluss die
ohnehin schon minimalsten Leistungen noch weiter beschränken und/oder
die Zuzahlungen erhöhen, ohne dass ein gesetzlich Versicherter dagegen
etwas unternehmen kann! Das geschah in den letzten Jahren permanent.
Und das wird auch weiterhin geschehen, denn die Finanzierung der heutigen
Krankenversicherung funktioniert nicht mehr mit den Instrumenten, die
vor über 100 Jahren noch funktioniert haben.
Allein in den letzten 40 Jahren stieg der Beitragssatz von 8,2% auf nun
15,5% bei einer Erhöhung des Höchstbeitrages von 50 EUR auf heute satte
665 EUR.
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