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Ein kleines Rechenbeispiel, mitten aus dem Leben...


Freddy Mustermann ist leitender technischer Angestellter, ledig, geboren am 22.01.1977 und verdient in diesem Jahr (2012) 5.300,00 € brutto monatlich bei einem bekannten großen Möbelhersteller.

Damit zahlt er als Kinderloser in seiner BKK den Höchstsatz (incl. Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag 15 EUR) von 692,03 EUR.

Von seinem Arbeitgeber bekommt er insgesamt 316,52 EUR als Zuschuss. Sein eigener Beitrag: 375,51 EUR.

Damit ist er als völlig gesunder Mensch gar nicht zufrieden.

Er ruft also den Versicherungsvermittler seines Vertrauens an und erklärt ihm, dass er sich privat versichern möchte.

Diese Leistungen wünscht sich Herr Mustermann in seiner zukünftigen Krankenversicherung:

  • Mehrbettzimmer bei stationärem Aufenthalt (wie "Gesetzliche")
  • möglichst geringe Selbstbeteiligung, max. 500 EUR
    (in der BKK müsste er bis zu 1.272 EUR p.a. (=2% seines Jahresbruttoeinkommens) zuzahlen!)
  • Zahnersatz mindestens 80%, Zahnbehandlung 100%
    (mit viel Glück erstattet die BKK 45% beim einfachen Zahnersatz)
  • Erstattung bei Implantaten
    (Erstattung bei der BKK hierfür 0,00 EUR!)
  • Krankentagegeld 80,00 EUR ab 6. Woche
    (Krankengeld bei BKK nicht steuerfrei und höchstens knapp 80 EUR für maximal 72 Wochen, in der PKV IMMER netto und für jeden Tag, zeitlich unbegrenzt und auch bis zum realen Gesamtnettoeinkommen)
  • Beim Arzt/Zahnarzt mindestens 3,5-fachen GOÄ-Satz
     
  • Kurleistungen, Heilpraktiker
    (Heilpraktikerleistungen werden in der GKV grundsätzlich nicht erstattet)
     
  • möglichst auch eine Beitragsrückerstattung

 

In einem der besten Tarife der privaten Krankenversicherung, die alle seine Vorgaben erfüllt, zahlt Herr Mustermann 253,82 €. Nach Abzug des Arbeitgeberanteils sind dies noch

126,91 EUR

 

mit einer Selbstbeteiligung von 360,00 € pro Jahr nur auf ambulante/stationäre Leistungen insgesamt.

 

Darin sind bereits alle Leistungen, Tagegeld, Pflegepflichtversicherung und Alterungsrückstellungen enthalten!

 

Herr Mustermann spart damit jeden Monat 248,60 EUR.

Das sind im Jahr 2.983,20 EUR!


 

Damit aber noch nicht genug!!

 

Weil Herr Mustermann sehr gesund lebt (Nichtraucher, optimaler BMI) ist, erhält er von seiner neuen Versicherung einen Gesundheitsbonus von 100 EUR (alle zwei Jahre) auf die Vollversicherung, wenn das im Rahmen einer für ihn völlig kostenfreien Vorsorgeuntersuchung festgestellt wird. Damit spart er nochmals und sein tatsächlicher Beitrag sinkt weiter.

 

Und eine Beitragsrückerstattung gibt es auch noch bei Leistungsfreiheit, trotz der Vorsorgeuntersuchung!

 

Das glauben Sie alles nicht? Oder Sie fragen sich, wo ist da der Haken?

 

Sie können es glauben. Diesen Herrn Mustermann und seine private Krankenversicherung gibt es wirklich (er hat natürlich einen anderen Namen).

 

Nur den Haken, den gibt es nicht.


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Ein weiteres Beispiel für eine ganze Familie


Adam Z.. (32), seine Frau Lisa (30) und die Tochter Julia (4) möchten sich privat versichern.
Adam  verdient im Jahr ca. 60.000 EUR brutto, seine Frau arbeitet nicht.

Ein ähnlicher Tarif -wie oben dargestellt- kostet für alle zusammen 635 EUR!
Adams Beitrag sind 235 EUR, Lisa zahlt 275 EUR und für Julia fallen 125 EUR an.

Enthalten sind

* 80% Zahnersatz ohne Selbstbeteiligung,
* die Unterbringung im Mehrbettzimmer bei stationären Aufenthalten,
* Psychotherapie (ambulant + stationär),
* ein Krankentagegeld von 80 EUR nach der 6. Woche,
* die Pflegeversicherung und
* eine sehr kleine Selbstbeteiligung für ambulante/stationäre Leistungen von 360 EUR, die bei Julia sogar nur 180 EUR beträgt.

Adam Z. bezahlt in der "Gesetzlichen" derzeit 667 EUR! Er hat also immer noch eine Ersparnis.
Der Arbeitgeber beteiligt sich mit rund 300 EUR ebenfalls daran.

Die Zuzahlungen (= Selbstbeteiligung) in der "Gesetzlichen" betragen allerdings bei seinem Einkommen bis zu 1040 EUR pro Jahr und die Leistungen selbs
t sind immer gesetzeskonform, sie müssen nämlich "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."(§ 12 SGB V).

Langfristig ist die PKV damit die bessere Lösung.
Lisa wird in vier Jahren wieder als Verkäuferin arbeiten. Dann fällt ihr Beitrag (275 EUR) wieder komplett weg.

Und Julia wird irgendwann mit 18, 19, 20 Jahren eine Ausbildung oder ein Studium beginnen und ebenfalls aus der PKV herausfallen.

Aber nicht nur wirtschaftlich ist die PKV besser.
Hier besteht eine klare vertraglich geregelte Leistungspflicht, die nicht einseitig von der Versicherung geändert werden kann.

Der Gesetzgeber dagegen kann in der GKV durch einfachen Beschluss die ohnehin schon minimalsten Leistungen noch weiter beschränken und/oder die Zuzahlungen erhöhen, ohne dass ein gesetzlich Versicherter dagegen etwas unternehmen kann! Das geschah in den letzten Jahren permanent.

Und das wird auch weiterhin geschehen, denn die Finanzierung der heutigen Krankenversicherung funktioniert nicht mehr mit den Instrumenten, die vor über 100 Jahren noch funktioniert haben.

Allein in den letzten 40 Jahren stieg der Beitragssatz von 8,2% auf nun 15,5% bei einer Erhöhung des Höchstbeitrages von 50 EUR auf heute satte 665 EUR.


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