...Tarifwechsel


makler-net,
Ihr unabhängiger
Versicherungsmakler
in Nordhessen

Kontakt:
Klick hier

...oder rufen Sie an:
05673 - 99 46 9 46


makler-net

Home
Info Vollversicherung
KV-Formular
Kurz & knapp
Krankenversicherer
Vorurteil!?
Rechenbeispiele KV
Tarifwechsel
In die Gesetzliche?
Zurück in GKV?
Pflegezusatz
Berufsunfähigkeit
Links
Impressum & Kontakt
Ihre Fragen


Pflege-Special

zum Tarifwechselformular

Infos zum Tarifwechsel
 


Gesetzliches Wechselrecht

Durch das Tarifwechselrecht des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist es privat Versicherten möglich, aus alten Tarifen mit hohen Beiträgen in günstigere, neue Tarife bei ihrem aktuellen Versicherer zu wechseln.
"Normale" Versicherungsmakler, -berater und -vertreter haben damit oft ein Problem, weil die alten Tarife und Bedingungen eine ganz andere Struktur haben als neue. Grundsätzlich gilt dabei, dass ohne Gesundheitsprüfung(!) nur in gleichwertige oder Tarife mit geringerem Leistungsumfang gewechselt werden kann.

Erhöhung des Selbstbehalts?
Viele Verbraucher fragen daher meist erst mal bei ihrer Versicherung nach. Diese Bestandskunden zahlen ja den hohen Beitrag und die Reaktionen sind deshalb nur in den wenigsten Fällen im Sinne der Kunden.
Eine reine Erhöhung der Selbstbeteiligung ist kaum sinnvoll, da durch die erhöhte Selbstbeteiligung der bisherige Monatsbeitrag letzten Endes nur minimal oder gar nicht sinkt. Die altersbedingten Nachteile des gesamten Tarifs werden dabei nicht berücksichtigt.

Reinfall
Auch unattraktive Tarife werden angeboten, die meist nur Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen haben.
Besonders ältere Menschen, denen der Beitrag einfach zu hoch ist, fallen auf diese Angebote rein und reduzieren damit Ihren Versicherungsschutz.

Gesundheitsfragen
Erneute Gesundheitsfragen werden ebenfalls immer wieder mal gestellt. Durch die Forderung werden vor allem auch wieder Ältere abgeschreckt, die schon erste Beschwerden hatten und sich vor Risikozuschlägen fürchten.
Zuschläge dürfen aber in Verbindung mit Gesundheitsfragen nur erhoben werden, wenn Teile des neuen Tarifs besser sind als der alte und dann auch nur auf diese Differenz! Auf diese Mehrleistungen kann der Kunde aber auch verzichten, was gern "vergessen" wird!

Abgewimmelt
Oft wird von den Versicherungsunternehmen auch versucht, die Kunden "abzuwimmeln" in dem einfach behauptet wird, dass ein Wechsel nicht möglich sei oder -noch schlimmer- gar keine Antwort kommt.

Die Lösung
Diese Verhinderungstaktik lässt sich in den meisten Fällen umgehen, wenn ein Profi als Mittler zwischen den berechtigten Interessen des Versicherten gegenüber der Gesellschaft auftritt. Er kennt die Tarife und Bedingungen des alten und der potenziellen neuen Tarife genau. Und die Beiträge selbstverständlich auch!
Da in den Verhandlungen mit der Gesellschaft u.a. auch die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen eine wesentliche Rolle spielen, ist es möglich, einen ähnlichen Tarif zu einem deutlich niedrigeren Beitrag zu bekommen.

Eins oder viele Tarifsysteme?
Das wiederum hängt auch von der Anzahl der bei dem Versicherungsunternehmen aktiv und passiv vorhandenen Tarifsystemen ab. Nicht jede Gesellschaft hat mehrere davon. Dann wird es schwerer oder sogar unmöglich zu wechseln.

Wann geht es?
Sind Sie länger als sieben Jahre bei der gleichen Gesellschaft und Ihr Beitrag liegt über 400 EUR wird es für Sie interessant. Dies sind nur grobe Richtwerte, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen.

Guter Rat...
Von einem Tarifwechsel ohne professionelle Beratung ist dringend abzuraten, da falsche Entscheidungen nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind und teure Folgen im Alter haben können.

... ist nicht teuer
Im Gegensatz zu der Vermittlung von neuen Versicherungen findet hier nur ein Wechsel des Tarifs statt, der im Ergebnis eine Ersparnis von mehreren hundert bis weit über 1000 Euro im Jahr bringen soll. Eine Versicherung macht somit ein Minusgeschäft und zahlt dementsprechend auch keine Provision/Courtage.

Hier ist vieles anders!
Die Arbeit, die in so einem Wechsel steckt, ist meistens viel größer als die "normale" Vermittlung und Beratung zu einer Krankenversicherung. Deshalb erfolgt zunächst eine sehr intensive Beratung über die bestehenden und die zukünftigen potenziellen Tarife.
Erst wenn das Beratungsergebnis Ihren Wünschen entspricht und die Vorschläge von Ihnen auch angenommen werden, fällt eine vergleichsweise geringe Vermittlungspauschale an.
Das bedeutet, dass der/die Wechselwillige von der langfristig(!) großen Ersparnis einen ganz kleinen Teil als Aufwandsentschädigung einmalig bezahlt.

Und da gibt es sehr große Unterschiede!
Die meisten Wechselvermittler verlangen oft einen ganzen ersparten Jahresbeitrag, der komplett und oft auch noch im Voraus zu zahlen ist und/oder sie berücksichtigen nicht die Selbstbeteiligung.

Das sparsame Kostenmodell
Mein Kostenmodell ist deutlich "sparsamer" und es gibt -abhängig von der Zahlungsweise- noch Nachlässe bis zu 5% und die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung. Meine Angebote sind daher immer fair!

Überzeugt? Dann schreiben Sie mir.

Hier können Sie Ihre Wünsche angeben.

 
zum Formular


 

ACHTUNG!

Werbung für die private Krankenversicherung mit einem Monatsbeitrag
"ab 59 EUR" o.ä.

ist unseriös!!

Diese Seite verwendet KEINE Cookies!

[bottom.htm]